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   OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21   

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OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21 (https://dejure.org/2021,44590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.11.2021 - 3 B 374/21 (https://dejure.org/2021,44590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. November 2021 - 3 B 374/21 (https://dejure.org/2021,44590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 6 a, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
    Optionsmodell; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Handlungsfreiheit; Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen den Ausschluss Ungeimpfter von Freizeit- und Kulturangeboten mit ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Dieser Einschätzungsspielraum besteht darüber hinaus aufgrund des nach wie vor anhaltenden Diskurses im fachwissenschaftlichen Bereich auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, Rn. 6 f.).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 10.06.2021 - 3 B 213/21

    Corona; Maskenpflicht; Schüler; Begründungspflicht; Sieben-Tage-Inzidenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Bei der gebotenen summarischen Prüfung bestehen keine durchgreifenden Bedenken dahingehend, dass die vorgenannten Bestimmungen eine ausreichende Verordnungsermächtigung für die durch sie erfolgten Grundrechtseingriffe darstellen und sie insbesondere auch dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 - 3 B 213/21 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Umstand, dass nach Änderung des § 28a Abs. 3 IfSG durch Art. 12 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4152) die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises "zum präventiven Infektionsschutz" ergriffen werden kann und daher, anders als bislang, nicht mehr unter Berücksichtigung des jeweiligen regionalen und überregionalen Infektionsgeschehens auszurichten ist, lässt aber auch nach Vorstellung des Gesetzgebers die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Verordnungsgeber nicht entfallen (BT-Drs. 19/32275, S. 28; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 a. a. O. Rn. 23).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Der Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Hierfür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 25 NE 21.2226

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig bayerische

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Überdies verlangt die Verfassungsordnung nicht, dass mit der eigenverantwortlichen Ausübung grundrechtlicher Freiheiten stets und ausnahmslos positive Konsequenzen verbunden sind, insbesondere wenn, wie im Falle von COVID- 19, 1mpfstoffe ausreichend vorhanden sind (BayVGH, Beschl. v. 14. September 2021 - 25 NE 21.2226 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 01.09.2021 - 2 B 197/21

    Corona-Pandemie: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vor dem Zugang zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Zu berücksichtigen ist auch, dass die angegriffene Regelung nicht isoliert steht, sondern einen Ausgleich für Lockerungen zuvor deutlich eingriffsintensiverer Grundrechtsbeschränkungen darstellt und in diesem Sinne - als milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Schließung oder stärkeren Beschränkung - auch der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten Dritter dient, die insbesondere in ihrer Berufsfreiheit betroffen sind (so OVG Saarland, Beschl. v. 1. September 2021 - 2 B 197/21 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21
    Er erstreckt sich auch auf die erforderliche Prognose und die Wahl der Mittel, um die von ihm angestrebten Ziele zu erreichen (BVerfG, Beschl. v. 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 1 S 3038/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Maßnahmen im Rahmen der Warn- und Alarmstufe bei

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

  • OVG Sachsen, 09.08.2021 - 3 B 254/21

    Abstands- u. Maskenpflicht für Versammlungen bei Sieben-Tage-Inzidenz über 10;

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt;

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 13 MN 422/21

    3-G-Regelung; Corona; Genesene; Genesenennachweis; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2021 - 13 MN 424/21

    2-G-Regelung; Antragsbefugnis; Corona; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2022 - 1 KM 661/21

    Neufassung des Gewichtungskriteriums der ITS-Auslastung in der Anlage I zu § 1

    - OVG Bautzen, Beschluss vom 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 63.

    Auch wird allein durch eine negative Testung einer nicht immunisierten Person für diese die Gefahr einer Infektion, z. B. durch eine unerkannt infektiöse geimpfte oder genesene Person, nicht minimiert (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 63).

    Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Schutzwirkung der Impfungen bzw. einer durchgemachten Erkrankung besteht für die Ungleichbehandlung ein sachlicher, an den Zwecken der Verordnungsermächtigung ausgerichteter Grund und erweist sich der hiermit verbundene Eingriff in die grundrechtlich geschützten Interessen nicht geimpfter Personen - auch unter Berücksichtigung des dem Verordnungsgeber zustehenden Einschätzungsspielraums - nicht als unverhältnismäßig (so OVG Bautzen, Beschluss vom 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 72-74).

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 B 428/21

    Bar, ; Corona; Mund-Nasen-Schutz; Schließung; 2G-Regelung; genesen; geimpft;

    Für die Erreichung des Ziels sei es ausreichend, das sog. "2G-Modell" bzw. das sog. "2G+ Modell" anzuordnen, da das Risiko für Geimpfte deutlich reduziert sei und durch die Einlassbeschränkung für geimpfte Personen (ggf. mit tagesaktuellem Negativtest) die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems nicht gefährdet werde, da das Risiko einer intensivmedizinischen Behandlung äußerst gering sei (Hinweis auf SächsOVG, Beschl v. 4. November 2021 - 3 B 374/21-, juris).
  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21

    Corona; 2G; Gaststätte

    Einem Antrag würde insoweit auch das erforderliche berechtigte Interesse an einer Außervollzugsetzung von § 10 Abs. 3 und 4 SächsCoronaNotVO fehlen, weil diese Regelungen mangels eines Überschreitens der Sieben-Tage-Inzidenz von 1.500 in D. auf das von der Antragstellerin geführte Restaurant aktuell nicht anwendbar sind und es auch nicht absehbar ist, dass die Voraussetzungen dieser Normen bis zum Ablauf der Verordnung noch eintreten werden (SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21

    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

    Der Senat hat mit Beschluss vom 4. November 2021 (- 3 B 374/21 -, juris) die Einführung des 2G-Optionsmodells durch § 6a Abs. 1 SächsCoronaSchVO für rechtmäßig erachtet.
  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 303/21

    Corona; Großveranstaltung; Fußball; Dauereintrittskarte; Zugangsbeschränkung;

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 4. November 2021 (- 3 B 374/21 -, juris Rn. 26) verwiesen werden.
  • OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21

    Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht

    Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21

    COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung

    Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 16.12.2022 - 9 NE 22.2256

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur dann zulässig, wenn ein in der Hauptsache gestellter oder noch zu stellender Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO voraussichtlich zulässig ist (vgl. hierzu SächsOVG, B.v. 4.11.2021 - 3 B 374/21 - juris Rn. 18; OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 7 B 328/10.NE - juris Rn. 4 f.; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 387).

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz erfordert daher ein spezielles, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (vgl. SächsOVG, B.v. 4.11.2021 - 3 B 374/21 - juris Rn. 24; OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 7 B 328/10.NE - juris Rn. 7 ff., jew. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 30.12.2021 - 3 B 451/21

    Corona; Tanzschule; 2G; Omikron; Kinder und Jugendliche; Privilegierung

    Für die Erreichung des Ziels sei es ausreichend, das sog. "2G-Modell" oder das sog. "2G+ Modell" anzuordnen, da das Risiko für Geimpfte deutlich reduziert sei und durch die Einlassbeschränkung für geimpfte Personen (ggf. mit tagesaktuellem Negativtest) die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems nicht gefährdet werde, da das Risiko einer intensivmedizinischen Behandlung äußerst gering sei (Hinweis auf SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2021 - 3 B 374/21 -, juris).
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